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Wake up Gstaad / Alpinzentrum Gstaad AG
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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Kunden die 18 und älter sind
Allgemeine Geschäftsbestimmungen
1. Vertragsabschluss
Der Vertrag kommt mit der schriftlichen, telefonischen oder mündlichen Annahme der von Alpinzentrum Gstaad AG (nachfolgend auch Veranstalter genannt) angebotenen Offerte/Aktivität zustande. Eine Annahme per E-Mail ist diesem gleichgestellt. Von diesem Zeitpunkt an werden die allgemeinen Geschäftsbedingungen wirksam. Wir bitten Sie deshalb, die folgenden allgemeinen Geschäftsbestimmungen sorgfältig zu lesen.
2. Vertragsgegenstand
Der Veranstalter verpflichtet sich, bei der von Ihnen gewünschten Aktivität die Leistung zu erbringen, welche der gemäss den Beschreibungen in seiner Offerte/Prospekt anbietet. Sonderwünsche können gegen Absprache mit dem Veranstalter berücksichtigt werden. Allfällige Mehrkosten werden vom Kunden getragen.
3. Zahlungsbedingungen
Die Zahlungsbedingungen sind wie folgt:
50% der Buchung fällt bei der Buchung an. Je nach Veranstaltung steht es dem Veranstalter offen, weitere Vorauszahlungen zu verlangen.
Die Nachrechnung wird den effektiv geleisteten Dienstleistungen angepasst. Dies muss innert 10 Tagen nach Erhalt der Rechnung bezahlt werden.
4. Annullation oder Auftragsänderung durch den Kunden
Bei jeder Annullation wird dem Kunden folgender Anteil der gesamten Arrangementskosten in Rechnung gestellt:
Annullierung 14 Tage bis 3 Tage vor der Aktivität 80% des Gesamtbetrages
Annullierung ab 3 Tage vor der Aktivität 100% des Gesamtbetrages
5. Annullation oder Auftragsänderung durch den Veranstalter vor Aktivitätsbeginn.
Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, kann der Veranstalter die Aktivität kurzfristig annullieren. Will der Kunde auf keine der ihm angebotenen Ersatzaktivität umbuchen, werden die geleisteten Zahlungen abzüglich der schon beanspruchten Leistungen und Aufwände zurückerstattet.
Die Aktivität kann vom Veranstalter abgesagt werden, wenn Teilnehmer durch Ihre Handlungen und Unterlassungen berechtigten Anlass dazu geben. In diesem Fall treten die Bestimmungen der Annullationskosten gemäss Ziffer 4 in Kraft.
Wird die Aktivität durch höhere Gewalt, Wetter- und Naturverhältnissen, behördlicher Massnahmen oder Sicherheitsrisiken gefährdet oder verunmöglicht, kann der Veranstalter die Aktivität absagen oder vorzeitig abbrechen. Der bezahlte Preis wird abzüglich der vom Veranstalter bereits gemachten Aufwendungen zurückerstattet. Ersatzforderungen sind ausgeschlossen.
Programmänderungen werden ausdrücklich vorbehalten. Der Veranstalter bemüht sich aber eine möglichst gleichwertige Ersatzleistung zu bieten.
6. Preisanpassungen und Programmänderungen
Der Veranstalter behält sich vor, das Programm oder einzelne vereinbarte Leistungen zu ändern, wenn es unvorgesehene Umstände (höhere Gewalt, Wetter- und Naturverhältnisse behördliche Massnahmen oder Sicherheitsrisiken) erfordern. Er ist aber bemüht, gleichwertige Ersatzleistungen zu erbringen. Erfolgt eine wesentliche Programmänderung, welche eine Preiserhöhung von mehr als 10% zur Folge hat, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten.
Zudem kann der Veranstalter folgende ausgeschriebenen Preise ändern:
- nachträgliche Preiserhöhungen durch Transportunternehmen
- neu eingeführte oder erhöhte staatliche Gebühren
- Wechselkursänderungen
- staatlich verfügte Preiserhöhungen (z.B. Mehrwertsteuer)
7. Abbruch der Aktivität durch den Kunden
Bricht der Kunde die Aktivität vorzeitig ab oder verlässt er sie verfrüht, hat er kein Anspruch auf Rückerstattung. Allfällige Zusatzkosten trägt der Kunde.
10. Haftung und Schadenersatzpflicht vom Veranstalter
Der Veranstalter vergütet dem Kunden den Ausfall oder den Minderwert mangelhaft erbrachter Leistungen oder den Mehraufwand, soweit es dem Veranstalter oder anderen Leistungsträgern nicht möglich war eine gleichwertige Ersatzleistung zu bieten. Es können jedoch keine Schadenersatzforderungen verlangt werden.
11. Teilnahmebedingungen
Eine gute Gesundheit ist bei allen Aktivitäten Voraussetzung. Der Teilnehmer verpflichtet sich den Veranstalter über allfällige gesundheitliche Probleme in Kenntnis zu setzen. Die Teilnahme an einer Aktivität unter Drogen- und Alkoholeinfluss, unter Psychopharmaka oder dergleichen ist nicht erlaubt.
Es ist die Pflicht des Kunden, sich an die Teilnahmebedingungen zu halten und den Weisungen des Veranstalters und der Mitarbeiter strikte zu folgen. Werden diese Teilnahmebedingungen von einem Teilnehmer nicht erfüllt oder befolgt er die Anweisungen nicht, behält sich der Veranstalter vor, ihn von der Aktivität auszuschliessen. Bei Ausschluss vor Beginn der Aktivität gelten die Annullationsbestimmungen. Erfolgt der Ausschuss nach Beginn der Aktivität, hat der Kunde keinen Anspruch auf Rückerstattung.
12. Versicherung/Haftungsausschluss
Der Teilnehmer ist durch den Veranstalter nicht versichert. Der Teilnehmer muss selbständig eine ausreichende Kranken- und Unfallversicherung (einschliesslich Sportunfälle) abgeschlossen haben. Eine Annullationsversicherung ist empfehlenswert. Trotz fachkundiger und sicherer Durchführungen der Aktivität, können Unfälle nicht ausgeschlossen werden. Der Veranstalter kann dafür keine Haftung übernehmen. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr.
13. Beanstandungen
Beanstandungen oder allfällige erlittene Schäden sind dem Aktivitätsleiter sofort schriftlich bekannt zu geben und müssen von diesem bestätigt werden. Die Aktivitätsleitung ist jedoch nicht befugt, im Namen des Veranstalters Forderungen anzuerkennen. Er wird bemüht sein, im Rahmen des Programmes und seiner Möglichkeiten Abhilfe zu erschaffen. Schadenersatzansprüche müssen innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Beendigung der Aktivität schriftlich, mittels eingeschriebenen Briefs beim Veranstalter eingehen. Die Bestätigung des Aktivitätsleiters sowie allfällige Beweismittel sind diesem Brief beizulegen. Bei verspäteter Einreichung Ihrer Forderung oder bei unterlassener oder zu später Beanstandung während der Aktivität, verfallen sämtliche Ansprüche.
14. Anwendbares Recht
Alle Rechtsbeziehungen des Kunden mit dem Veranstalter unterstehen dem schweizerischen Recht. Es gelten die einschlägigen Gesetzesbestimmungen. Sehen diese allgemeinen Bestimmungen strengere Haftungsbeschränkungen der Haftungsvoraussetzungen vor, treten diese zur Anwendung.
15. Gerichtsstand
Ausschliesslicher Gerichtsstand, für alle sich aus diesem Vertrag ergebenen Streitigkeiten, ist Thun.
Alpinzentrum Gstaad AG, Postfach 50, 3780 Gstaad
17.07.2020
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